1. Allgemeine Verhaltens- und Ordnungsregeln 1.1. Jeder Schüler verhält sich auf dem Schulweg, im Schulgelände und im Schulgebäude diszipliniert, höflich und hilfsbereit. Er nimmt Rücksicht auf andere und achtet auf Ordnung und Sauberkeit. Er rennt und schreit weder im Schulhaus noch im Klassenzimmer. Jeder Schüler achtet die Persönlichkeit seiner Mitmenschen. 1.2. Die Schüler betreten das Schulhaus frühestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn und spätestens beim Vorklingeln. Jacken und Mäntel werden vor Beginn des Unterrichts ausgezogen. Für Fahrschüler steht für den Aufenthalt ab 6.50 Uhr die Schulbücherei zur Verfügung. 1.3. Stundenbeginn und Pausen werden wie folgt geregelt: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Dienstag 1. Stunde 07.30 - 08.15 Uhr 07.30 09.00 Uhr 5 min Pause 1. Hofpause 2. Stunde 08.20 - 09.05 Uhr 09.25 10.10 Uhr 15 min Frühstückspause 10 min Pause 3. Stunde 09.20 - 10.05 Uhr 10.20 11.50 5 min Pause 2. Hofpause 4. Stunde 10.10 10.55 Uhr 12.20 13.05 Uhr 10 min Pause 5 min Pause 5. Stunde 11.05 11.50 Uhr 13.10 13.55 Uhr Essenpause und Hofpause 5 min Pause 6. Stunde 12.20 - 13.05 Uhr 14.00 Uhr 5 min Pause 7. Stunde 13.10 13.55 Uhr 5 min Pause 8. Stunde 14.00 Uhr ... Bei besonderen Anlässen (z.B. Hitze oder andere unzumutbare Arbeitsbedingungen) kann durch die Schulleitung eine Verkürzung der Unterrichtsstunden angeordnet werden. 1.4. Um einen gemeinsamen Ausgangspunkt für den Unterricht zu gewährleisten, stehen die Schüler beim Eintreten des Lehrers auf. Erscheint 5 min nach Stundenbeginn kein Lehrer, teilt dies der Klassensprecher im Lehrerzimmer oder Sekretariat mit. 1.5. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Schüler das Schulgelände während der planmäßigen Unterrichtszeit nicht verlassen. 1.6. In Freistunden dürfen die Schüler die Schule mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten verlassen. 1.7. In allen Pausen dürfen sich die Schüler bis zum Vorklingeln diszipliniert auf dem Gang frei bewegen. Sofort nach dem Vorklingeln sucht jeder Schüler seinen Platz auf. Das Rutschen und Sitzen auf dem Geländer sowie auf Heizkörpern und Fensterbänken ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich verboten. In den Fünf-Minuten Pausen werden die Fachräume sofort aufgesucht. 1.8. In der Hofpause gehen die Schüler der Klassen 5-7 auf den Hof, während die anderen Schüler selbständig entscheiden können. Dienstags gibt es von 9.00 9.25 Uhr eine zusätzliche Hofpause. Lässt die Witterung bzw. die Beschaffenheit des Schulhofes keine Hofpause zu, bleiben die Schüler in ihrem Klassenzimmer oder auf den Gängen, ohne dort zu lärmen und zu rennen. Das Verlassen des Schulgebäudes ist in diesem Fall nicht erlaubt. 1.9. In allen Klassen werden in der Regel wöchentlich zwei Schüler als Ordnungsdienst benannt. Sie haben darauf zu achten, dass die Tafel sauber abgewischt wird, die Stühle und Tische ordentlich stehen, die Fenster verschlossen sind und das Zimmer besenrein verlassen wird. Nach der letzten Unterrichtsstunde in dem jeweiligen Zimmer werden die Stühle hochgestellt und gekehrt. Der zuletzt unterrichtende Lehrer kontrolliert die Sauberkeit des Zimmers. Nach Beendigung des Unterrichts haben die Schüler das Schulgelände zu verlassen, bzw. können sich bis 15.00 Uhr in der Schulbücherei (montags - donnerstags) aufhalten. 1.10. Niemand hat das Recht aus Sicherheitsgründen im Schulgelände/Schulhaus mit Gegenständen (z.B. Steine, Büchsen oder Schneebälle u.ä.) zu werfen. 1.11. Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie Reizgas aller Art, Feuerwerks- und Knallkörper, Streichhölzer, Feuerzeuge u.ä. dürfen auf keinen Fall in die Schule mitgebracht werden. Eventuelle materielle und persönliche Schäden, die durch die Benutzung der oben genannten Gegenstände in der Schule bzw. auf dem Schulweg entstehen, sind vom Versicherungsschutz der Schule ausgeschlossen. Jeder Lehrer ist berechtigt solche Gegenstände einzuziehen. 1.12. Das Tragen und Verbreiten verbotener Symbole sowie die Äußerung extremistischer Gedanken ist nicht gestattet. 1.13. Im Schulgelände und in allen Räumen, zu denen Schüler Zugang haben, sowie auf allen Klassenveranstaltungen wird nicht geraucht, dürfen weder Alkohol, alkoholhaltige Getränke, noch andere Drogen angeboten und konsumiert werden. Verstößt ein Schüler / eine Schülerin gegen diese Verbote, welche sich aus dem Jugendschutz 4 und 9 und aus der Hausordnung der Mittelschule Johann Heinrich Pestalozzi Pirna ableiten, haben diese Verstöße, neben den in Punkt 3 genannten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen auch Einfluss auf die Betragensnote. Diese kann dann entsprechend der Schwere oder Häufigkeit der Verstöße auf ausreichend (4) oder mangelhaft (5) festgelegt werden. 1.14. Jugendgefährdende Schriften und Erzeugnisse mit entsprechender Alters-Beschränkung gehören nicht in die Schule. Bei Zuwiderhandlung werden sie eingezogen und vernichtet. 1.15 Während des Unterrichts gilt Kaugummiverbot. 1.16. Handys, MD-3 Player, Walkman u.a. Mediengeräte werden während des Unterrichts ausgeschaltet, liegen nicht auf dem Arbeitsplatz und dürfen während der Pause nur im Klassenzimmer genutzt werden. 1.17. Fenster dürfen grundsätzlich nur auf Anweisung und im Beisein einer Aufsichtsperson geöffnet werden. 1.18. Die Klassensprecher vertreten die Interessen ihrer Klasse gegenüber den Lehrern und der Schulleitung. Sie holen notwendige Auskünfte ein und informieren ihre Mitschüler. 1.19. Außerhalb der Schulveranstaltungen kann den Schülern der Aufenthalt auf dem Schulgrundstück ohne Erlaubnis der Schulleitung oder eines Lehrers nicht gestattet werden, da die Aufsichtspflicht der Schule nicht gewährleistet ist. 2. Beurlaubungen und Freistellungen 2.1. Alle Beurlaubungen und Freistellungen können nur nach schriftlichem Antrag der Erziehungsberechtigten gewährt werden. 2.2. Für eine Unterrichtsstunde kann der entsprechende Fachlehrer beurlauben. 2.3. Für bis zu zwei Tage kann der Klassenleiter beurlauben (Antrag mindestens 3 Tage vorher). 2.4. Bei einer Beurlaubung über zwei Tage hinaus entscheidet die Schulleitung. 2.5. Die kurzfristig eintretende Abwesenheit eines Schülers muss der Schule am selben Tage bis 08.00 Uhr telefonisch oder schriftlich durch die Erziehungsberechtigten mitgeteilt werden. Spätestens am dritten Tag nach der Widerteilnahme des Schülers am Unterricht, ist die begründete Entschuldigung der Erziehungsberechtigten oder eine Mitteilung eines behandelnden Arztes mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten vorzulegen. 2.6. Legt ein Schüler keine Entschuldigung bzw. ärztliche Bescheinigung vor, fehlt er unentschuldigt und entsprechende Ordnungsmaßnahmen werden eingeleitet. 3. Verfahren bei Verstößen gegen Schul- und Hausordnung 3.1. Erziehungsmaßnahmen + Ermahnung - Fachlehrer/Klassenleiter + Verwarnung mit Eintrag in das Klassenbuch Fachlehrer/Klassenleiter + Tadel Fachlehrer/Klassenleiter + Nacharbeiten bis zu zwei Unterrichtsstunden Fachlehrer + Anfertigen von Hausaufgaben unter Aufsicht Fachlehrer + Gemeinnützige Arbeit und/oder Schadenersatz bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung von Sachwerten Klassenleiter/Schulleitung + Aussprachen in entsprechenden Gremien (z.B. Klassenkonferenz, Schulkonferenz) Über Erziehungsmaßnahmen sind die Eltern zu informieren. 3.2. Ordnungsmaßnahmen nach 39 Schulgesetz des Freistaates Sachsen + Verweis + Überweisung in eine andere Klasse gleichen Jahrgangs Schulleiter + Befristeter Ausschluss vom Unterricht bis zu vier Wochen Schulleiter + Androhung des Schulausschlusses Schulleiter + Schulausschluss Schulleiter Bei allen Ordnungsmaßnahmen erfolgen zuvor Anhörungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten und dem Schüler/der Schülerin. 3.3. Bei schwerwiegenden Verletzungen der Schulbesuchspflicht erfolgen entsprechende Meldungen an das Ordnungsamt der Stadt Pirna und an das Regionalschulamt Dresden durch den Schulleiter. 3.4. Auf dem Schulgrundstück üben der Schulleiter und sein Vertreter das Hausrecht aus. Jeder Lehrer vertritt in seinem Bereich die Schulleitung. Sind weder Schulleitung noch Lehrer anwesend, steht die Ausübung des Hausrechtes dem Hausmeister zu. Ebenso gilt das Weisungsrecht. 4. Anerkennung besonderer Schülerleistungen Überdurchschnittliche Leistungen von Schülern im Unterricht und bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen können wie folgt gewürdigt werden: + Lob mit Eintragung ins Klassenbuch Fachlehrer + Lob durch den Klassenleiter - Klassenleiter + Urkunde Für besondere Leistungen Klassenleiter/Schulleiter + Diplom der Mittelschule Johann Heinrich Pestalozzi Schulleiter 5. Schlussbestimmungen 5.1. Diese Hausordnung gilt für alle Lernenden, Lehrenden, Angestellte und Gäste der Mittelschule Johann Heinrich Pestalozzi. 5.2. Die Schulkonferenz hat diese Hausordnung am 10.10.06 so beschlossen. 5.3. Die Hausordnung ist zu Beginn jeden Schuljahres von der Schulkonferenz neu zu beraten und zu bestätigen. Zum Schuljahresanfang ist sie den Eltern sowie den Schülern aller Klassen bekannt zu geben und als Belehrung im Klassenbuch aktenkundig zu machen. 5.4. Diese Hausordnung ist im Schulhaus für jedermann ersichtlich auszuhängen.
Hausordnung der Pestalozzi-Mittelschule Pirna
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